🇩🇪 Freiberufler · Steuerjahr 2026 · Aktualisiert Juni 2026
Freiberufler Steuerrechner 2026
Berechne deine Steuern als Freiberufler: vom Gewinn zur Einkommensteuer nach §32a EStG, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dazu die Umsatzsteuer mit Kleinunternehmer-Grenze und wie viel du jeden Monat für das Finanzamt zurücklegen solltest.
Was sich 2026 ändert: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € (von 12.096 € in 2025), die Tarif-Eckwerte verschieben sich gegen die kalte Progression, und die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigt auf 20.350 € Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer gelten seit 2025 die höheren Kleinunternehmer-Grenzen von 25.000 € / 100.000 €.
12.348 €
Grundfreibetrag 2026
0 €
Gewerbesteuer für Freiberufler
25.000 €
Kleinunternehmer-Grenze
4×
Vorauszahlungen pro Jahr
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Zu versteuerndes Einkommen
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Gewinn − Vorsorge
Steuern gesamt
—
effektiver Steuersatz
Netto nach Steuern
—
vom Gewinn
⚠️ Richtwert. Berechnung für einen Freiberufler/Einzelunternehmer (Einzelveranlagung, ohne Kinder): Einkommensteuer nach §32a EStG (2026), Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 €) und optional Kirchensteuer. Das zu versteuernde Einkommen wird vereinfacht als Gewinn minus absetzbare Vorsorgeaufwendungen angesetzt; Höchstbeträge, Ehegattensplitting, weitere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht berücksichtigt. Für deine Steuererklärung gilt der Steuerbescheid des Finanzamts — frag im Zweifel deinen Steuerberater.
Als Freiberufler stellst du auf deinen Rechnungen 19 % (oder ermäßigt 7 %) Umsatzsteuer in Rechnung und führst sie über die USt-Voranmeldung ab. Bleibt dein Umsatz unter 25.000 € (Vorjahr), kannst du die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen und ganz ohne Umsatzsteuer fakturieren.
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Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): Liegt dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € und dein laufender Umsatz voraussichtlich unter 100.000 €, darfst du ohne Umsatzsteuer fakturieren und sparst dir die USt-Voranmeldung — praktisch bei Privatkunden. Nachteil: du kannst die Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben nicht zurückholen. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, wechselst du sofort ab diesem Umsatz zur Regelbesteuerung.
⚠️ Angezeigt wird die Umsatzsteuer auf deinen Umsatz vor Abzug der Vorsteuer (USt auf deine Betriebsausgaben, die du zurückbekommst). USt-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Die Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt — leg sie sofort zurück. Tarif und Kleinunternehmer-Status mit dem Finanzamt oder Steuerberater prüfen.
Der häufigste Fehler von Freiberuflern: zu wenig zurücklegen — dann wird die Nachzahlung zur bösen Überraschung. Berechne hier, wie viel du pro Monat für die Einkommensteuer (inkl. Soli & Kirchensteuer) zurücklegen solltest, und wie viel pro Quartal für die Umsatzsteuer.
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Vorsicht Doppelbelastung im ersten Jahr: Sobald dein erster Steuerbescheid kommt, setzt das Finanzamt meist gleichzeitig vierteljährliche Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest (10.3. · 10.6. · 10.9. · 10.12.). Im Übergangsjahr zahlst du also die Nachzahlung fürs Vorjahr und die Vorauszahlungen fürs laufende Jahr fast zeitgleich. Leg dafür eine zusätzliche Reserve an oder beantrage eine Anpassung. Denk außerdem an deine Kranken- und Rentenversicherung — die läuft neben der Steuer weiter.
⚠️ Faustregel: 30–50 % deines Gewinns für Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer zurücklegen, plus die Umsatzsteuer jeder Rechnung. Die USt-Reserve oben ist vor Abzug der Vorsteuer; mit Betriebsausgaben führst du netto weniger ab. Pass die Beträge an deine Situation an.
Wie werden Freiberufler besteuert?
Als Freiberufler zahlst du Steuern auf deinen Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben), nicht auf den Umsatz. Den Gewinn ermittelst du mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) — keine doppelte Buchführung, keine Bilanz. Drei Steuerarten sind relevant, eine vierte entfällt für dich:
1. Einkommensteuer (§32a EStG)
Auf das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) zahlst du Einkommensteuer. Der Satz beginnt bei 14 % und steigt progressiv bis 42 % (ab 69.879 €) und 45 % (ab 277.826 €). Dazu kommen ggf. 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8–9 % Kirchensteuer.
2. Umsatzsteuer (19 % / 7 %)
Auf deine Leistungen schlägst du 19 % (ermäßigt 7 %) Umsatzsteuer auf und führst sie über die USt-Voranmeldung ab. Unter 25.000 € Vorjahresumsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung wählen und ohne Umsatzsteuer fakturieren.
3. Keine Gewerbesteuer ✓
Der große Vorteil: Freiberufler nach §18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, melden kein Gewerbe an und sind nicht IHK-pflichtig. Gewerbetreibende zahlen dagegen Gewerbesteuer (mit 24.500 € Freibetrag) — die allerdings über §35 EStG größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, entscheidet über die Gewerbesteuer, die Gewerbeanmeldung und die Art der Buchführung. Freiberuflich sind die wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten sowie die Katalogberufe nach §18 EStG. Die Abgrenzung trifft am Ende das Finanzamt.
Grenzfälle und „Katalognähe": Viele IT-, Design- und Beratungstätigkeiten sind je nach Ausgestaltung freiberuflich oder gewerblich. Programmierst du eigenständig anspruchsvolle Software (ingenieurähnlich), bist du eher freiberuflich; reiner Handel mit Lizenzen oder Hardware ist gewerblich. Bei Mischtätigkeiten droht die „Abfärbung" — im Zweifel eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen.
Vorauszahlungen & Rücklagen — die häufigste Falle
Anders als Angestellte zahlst du deine Einkommensteuer nicht monatlich über den Lohn, sondern in vier Vorauszahlungen und einer Schlussrechnung mit dem Steuerbescheid. Genau hier entsteht die typische Liquiditätsfalle für Freiberufler.
Im ersten erfolgreichen Jahr passiert oft Folgendes: Dein Steuerbescheid fürs Vorjahr kommt und verlangt eine Nachzahlung. Praktisch im selben Atemzug setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fürs laufende Jahr fest — basierend auf deinem Vorjahresgewinn. Du zahlst also rückwirkend und vorausschauend fast gleichzeitig. Das fühlt sich wie eine Doppelbelastung an, ist aber keine doppelte Steuer, sondern ein Vorziehen der laufenden Steuer.
10. März
1. Vorauszahlung
¼ der voraussichtlichen Jahressteuer
10. Juni
2. Vorauszahlung
¼ der voraussichtlichen Jahressteuer
10. Sept
3. Vorauszahlung
¼ der voraussichtlichen Jahressteuer
10. Dez
4. Vorauszahlung
¼ der voraussichtlichen Jahressteuer
So entkommst du der Falle: Leg von jeder Rechnung sofort einen festen Prozentsatz auf ein separates Tagesgeldkonto — den Reiter Rücklagen oben nutzt du für deine persönliche Rate. Im Übergangsjahr planst du eine Extra-Reserve für die gleichzeitige Nachzahlung ein. Läuft dein Geschäft schlechter als im Vorjahr, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
Wichtige Steuertermine 2026 für Freiberufler
Als Freiberufler hast du es mit mehreren Fristen zu tun: der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung, den vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen und der jährlichen Steuererklärung. Versäumte Fristen kosten schnell Verspätungszuschlag und Zinsen.
10.3 · 10.6 10.9 · 10.12
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Vierteljährlich, jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember. Höhe = festgesetzte Jahressteuer des letzten Bescheids ÷ 4. Anpassung nach oben oder unten ist jederzeit möglich.
10. Folgemonat
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung +1 Monat). Kleinunternehmer sind davon befreit. Die Jahres-USt-Erklärung folgt mit der Steuererklärung.
31. Juli
Einkommensteuererklärung
Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also bis 31.7.2026). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich (Ende Februar / April des übernächsten Jahres). Pflicht zur elektronischen Abgabe via ELSTER.
EÜR + Beleg
EÜR & Belegaufbewahrung
Den Gewinn ermittelst du per Anlage EÜR. Rechnungen, Belege und Kontoauszüge bewahrst du grundsätzlich 10 Jahre auf (Buchungsbelege; bestimmte Unterlagen 8 Jahre seit 2025). Eine saubere laufende Buchhaltung erspart später Stress.
Steuern & Abgaben im Überblick
Diese Sätze gelten 2026 für Freiberufler. Neben den Steuern ist vor allem die Krankenversicherung ein großer Posten, den du selbst tragen musst — sie ist keine Steuer, aber als Vorsorgeaufwand größtenteils absetzbar.
Abgabe
Satz / Grenze 2026
Einkommensteuer
14 % bis 45 %; Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €
Solidaritätszuschlag
5,5 % der Einkommensteuer — erst ab 20.350 € ESt (Freigrenze); die meisten zahlen 0 €
Kirchensteuer
8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Einkommensteuer — nur bei Kirchenmitgliedschaft
Selbst zu tragen (gesetzlich oder privat) — keine Steuer, aber als Vorsorgeaufwand absetzbar
Vorsorge nicht vergessen: Als Freiberufler zahlst du Kranken-, Pflege- und meist freiwillig Rentenversicherung selbst. Trag den absetzbaren Anteil im Reiter Einkommensteuer ein, dann sinkt dein zu versteuerndes Einkommen. Einige Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte) sind pflichtversichert in einem Versorgungswerk statt der gesetzlichen Rente.
Häufige Fragen
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufler mit einer Tätigkeit nach §18 EStG — etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher oder beratende Betriebswirte — sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, sind nicht Pflichtmitglied der IHK und dürfen ihren Gewinn per einfacher Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Nur eine gewerbliche Tätigkeit löst Gewerbesteuer aus — und selbst dann wird der Steuermessbetrag über §35 EStG größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wie viel Steuern zahlt man als Freiberufler 2026?
Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €; darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis 42 % (ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen) und 45 % (ab 277.826 €). Hinzu kommen ggf. 5,5 % Solidaritätszuschlag (erst ab 20.350 € Einkommensteuer) und 8–9 % Kirchensteuer. Als grobe Faustregel solltest du 30–40 % deines Gewinns für die Steuer zurücklegen — bei höheren Gewinnen mehr. Nutze den Reiter Rücklagen für deine persönliche Rate.
Was ist die Kleinunternehmerregelung 2026?
Mit der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und gibst keine USt-Voranmeldung ab. Seit 2025 gelten höhere Grenzen: dein Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 € betragen und der laufende Jahresumsatz höchstens 100.000 €. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, wechselst du sofort ab diesem Umsatz zur Regelbesteuerung. Nachteil: du kannst keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben ziehen.
Wann sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Grundlage ist die festgesetzte Steuer des letzten Bescheids, geteilt durch vier. Achtung Doppelbelastung im ersten Jahr: oft kommt der Steuerbescheid fürs Vorjahr und kurz darauf die erste Vorauszahlung fürs laufende Jahr — beides zusammen. Bilde deshalb von Anfang an Rücklagen oder beantrage eine Anpassung der Vorauszahlungen.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe?
Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus bzw. einen Katalogberuf nach §18 EStG. Sie zahlen keine Gewerbesteuer, melden kein Gewerbe an und ermitteln den Gewinn per EÜR. Gewerbetreibende (z. B. Handel, Handwerk, viele Online-Shops) melden ein Gewerbe an, zahlen Gewerbesteuer (mit 24.500 € Freibetrag) und sind oft IHK-Pflichtmitglied. Die Abgrenzung trifft das Finanzamt — im Zweifel hilft eine verbindliche Auskunft oder der Steuerberater.
Brauche ich als Freiberufler einen Steuerberater?
Pflicht ist er nicht — viele Freiberufler erstellen ihre EÜR und Steuererklärung mit einer Buchhaltungssoftware selbst. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn dein Gewinn steigt, du zwischen Kleinunternehmer- und Regelbesteuerung abwägst, Investitionen abschreibst oder die Vorauszahlungen anpassen willst. Er verschafft dir außerdem eine längere Abgabefrist: mit Berater verlängert sich die Frist für die Steuererklärung deutlich über den 31. Juli des Folgejahres hinaus.
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